Umweltverträglichkeitsprüfung
Das Projekt Deponie Leerüti untersteht der Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Umweltverträglichkeitsbericht zeigt auf, welche Auswirkungen das Vorhaben auf die Umwelt hat und wie die Vorschriften über den Schutz der Umwelt eingehalten werden. Der Bericht ist Bestandteil des Gestaltungsplans.
Waldrodungen
Das Projekt beansprucht vorübergehend ca. 2.5 Hektare Waldfläche. Die Rodung erfolgt etappiert und die Waldfläche wird unter Aufsicht des Forstamts wieder vollständig aufgeforstet.
Boden und Fruchtfolgeflächen
Die Beeinträchtigung von Boden wird so gut wie möglich kompensiert. Fruchtfolgeflächen werden vollumfänglich kompensiert.
Rekultivierung
Im Rahmen der Rekultivierung stellen wir die Böden in ihrer vorherigen Qualität und Fläche wieder her. Neue Lebensräume entstehen. Etwa drei bis fünf Jahre nach Abschluss einer Etappe ist von Auge kaum mehr erkennbar, wozu das Gebiet genutzt wurde. Ebenso fügt sich das Areal wieder in seine Umgebung ein. Die rekultivierten Flächen werden professionell bewirtschaftet. Den Anforderungen an die Biodiversität wird Rechnung getragen und wertvolle Arten sollen sich wieder ansiedeln. Die Rekultivierung und der Pflegeplan werden in den Bestimmungen zum Gestaltungsplan festgehalten.
Landschaftsbild
Nach Projektende weist das Landschaftsbild gegenüber dem heutigen Zustand einen anderen Charakter auf. Auf dem flachen Areal wird eine Erhebung sichtbar, die sich an den Erhebungen in der Umgebung orientieren. Dank einer sorgfältigen Oberflächengestaltung fügt sich das zukünftige Gelände gut in die Landschaft ein. Die Planung erfolgt in Zusammenarbeit mit der kantonalen Fachstelle Landschaft.
Ökologische Ausgleichsmassnahmen
Weil das Projekt in die bestehende Landschaft eingreift, sind wir zur Umsetzung von ökologischen Ausgleichsmassnahmen verpflichtet. Die Massnahmen werden im Umweltverträglichkeitsbericht festgelegt. Als eine wichtige Grundlage für diesen Bericht analysieren Natur- und Umweltfachbüros den Ist-Zustand von Fauna, Flora und Lebensräumen im und um den Projektperimeter.
Lärmschutz
Mit dem Bau und Betrieb der Deponie entstehen Lärmemissionen, welche die Grenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung strikt einhalten müssen. Die Lärmschutzmassnahmen werden im Umweltverträglichkeitsbericht festgelegt und mit einem Lärmgutachten konkretisiert.
Luftreinhaltung
Wir sind gemäss Luftreinhalteverordnung verpflichtet, die Staubemissionen, die während Bau und Betrieb der Deponie anfallen, wirksam einzudämmen. Die Verkehrs- und Maschinenemissionen werden so gut wie möglich minimiert. Die Massnahmen werden zusammen mit dem AWEL im Umweltverträglichkeitsbericht festgelegt.

